Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 das Tariftreuegesetz beschlossen. Künftig sollen Unternehmen, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen des Bundes ausführen, ihren Beschäftigten tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen gewähren – unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind.
Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Unternehmen zu beseitigen und den Verdrängungswettbewerb über Lohn- und Personalkosten einzuschränken. Die Regelung gilt für Aufträge ab einem geschätzten Wert von 50.000 Euro.
Das Gesetz muss noch im Bundestag beraten und vom Bundesrat bestätigt werden, bevor es in Kraft tritt. Für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, ist künftig die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen verpflichtend.
Dies soll faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und die Tarifbindung stärken. Es handelt sich derzeit um einen Gesetzesentwurf, der noch nicht verbindlich ist.
(Quelle: BMAS, 06.08.2025)