Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober 2025 das Pflegefachassistenzeinführungs gesetz verabschiedet, wie das
Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Das Gesetz schafft erstmals ein bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz und ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
Die neue 18-monatige Ausbildung startet ab 1. Januar 2027 und ist generalistisch ausgerichtet mit Pflichteinsätzen in stationärer Langzeitpflege, ambulanter Langzeitpflege sowie stationärer Akutpflege. Zugang erhalten Personen mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule.
Ein wesentlicher Fortschritt: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Ausbildung bietet Anschlussfähigkeit zur Pflegefachperson mit verkürzter Ausbildungsmöglichkeit und anschließendem Pflegestudium. Auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird durch einheitliche
Regelungen mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang vereinfacht.
„Die Ausbildung eröffnet neue Karrierewege in der Pflege. Gemeinsam wollen wir so mehr Menschen für diesen Beruf begeistern“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Für Unternehmen im Gesundheitswesen bedeutet dies neue Planungssicherheit bei der Personalentwicklung und einheitliche Standards bei der Qualifikation von Pflegekräften.