Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes bekanntgegeben. Mit dieser Maßnahme werden die bisherigen Schutzregelungen für Paketboten und Kuriere dauerhaft im deutschen Recht verankert.
Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeitsbedingungen in der Branche nachhaltig zu verbessern und die Einhaltung von Sozialstandards zu sichern. Unternehmen der Paket- und Kurierdienstbranche müssen weiterhin sicherstellen, dass Subunternehmer Sozialabgaben korrekt abführen und die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen eingehalten werden. Die Entfristung schafft für Arbeitgeber und Beschäftigte mehr Planungssicherheit und trägt dazu bei, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass die bestehenden Compliance-Anforderungen fortbestehen und weiterhin konsequent umgesetzt werden müssen. Laut BMAS wird zudem die europäische Maschinenverordnung in Deutschland durchführbar gemacht, was zusätzliche Rechtssicherheit für die Wirtschaft schafft. Die Regelungen gelten ab sofort unbefristet.
(Quelle: BMAS, 30.07.2025)