AI SUMMARY: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt ab Juni 2026 erhebliche Neuerungen für deutsche Unternehmen mit sich. Künftig müssen bereits in Stellenanzeigen konkrete Gehaltsspannen angegeben werden, wie das Fachportal Unternehmen & Steuer berichtet. Die Berichtspflichten werden auf kleinere Unternehmen ausgeweitet: Betriebe mit 100-149 Mitarbeitern müssen ab 2031 erstmals berichten, solche mit 150-249 Beschäftigten bereits ab 2027. Bei Gehaltslücken von […]
Entgelttransparenzgesetz wird ab 2026 deutlich verschärft
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt ab Juni 2026 erhebliche Neuerungen für deutsche Unternehmen mit sich. Künftig müssen bereits in Stellenanzeigen konkrete Gehaltsspannen angegeben werden, wie das Fachportal Unternehmen & Steuer berichtet. Die Berichtspflichten werden auf kleinere Unternehmen ausgeweitet: Betriebe mit 100-149 Mitarbeitern müssen ab 2031 erstmals berichten, solche mit 150-249 Beschäftigten bereits ab 2027. Bei Gehaltslücken von mehr als fünf Prozent zwischen den Geschlechtern sind Unternehmen zur Entgeltanalyse verpflichtet. Besonders relevant: Die Beweislastumkehr bedeutet, dass Arbeitgeber künftig nachweisen müssen, dass Gehaltsunterschiede sachlich gerechtfertigt sind.