Erste Beratung des Steueränderungsgesetzes 2025 im Bundestag

Heute, am 8. Oktober 2025, findet die erste Beratung des Steueränderungsgesetzes 2025 im Deutschen Bundestag statt. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf bereits am 10. September 2025 beschlossen.
Das Gesetz setzt weitere steuerliche Rechtsänderungen aus dem am 28. Mai 2025 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortprogramm für Deutschland um. Für Unternehmen besonders relevant sind zwei Maßnahmen
mit direkten Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung:
Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) soll zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Bisher beträgt sie 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21.
Kilometer.
Zudem werden die steuerlichen Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten angehoben: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich.
Der Gesetzentwurf steht außerdem auf der Tagesordnung der 1058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und müssen entsprechend in der Lohnbuchhaltung berücksichtigt werden.
Eine befahrende Autobahn mit Autos auf mehreren Spuren.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten