Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 20. August 2025 den Referentenentwurf einer Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger (SozKiGAbV) bekanntgegeben. Die neue Regelung soll den automatisierten Datenaustausch zwischen der Familienkasse und verschiedenen Sozialleistungsträgern ermöglichen.
Die Verordnung zielt darauf ab, Doppelzahlungen zu vermeiden und die Effizienz bei der Gewährung von Sozialleistungen zu erhöhen. Sozialleistungsträger erhalten damit die Möglichkeit, direkt auf relevante Kindergelddaten zuzugreifen, um ihre eigenen Leistungen entsprechend anzupassen.
Für Unternehmen mit Beschäftigten, die Sozialleistungen beziehen, könnte diese Neuregelung zu veränderten Meldepflichten oder Dokumentationsanforderungen führen. Die genauen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis werden sich erst nach Inkrafttreten der Verordnung zeigen.
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit im Abstimmungsverfahren. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung beobachten, da sich möglicherweise neue Pflichten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung ergeben könnten.